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   BFH, 15.11.2002 - XI B 2/02   

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https://dejure.org/2002,12304
BFH, 15.11.2002 - XI B 2/02 (https://dejure.org/2002,12304)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2002 - XI B 2/02 (https://dejure.org/2002,12304)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2002 - XI B 2/02 (https://dejure.org/2002,12304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abstraktes Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung des Rechts - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Sonderabschreibung nach § 4 des Fördergebietsgesetzes - Absetzung für Abnutzung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5; ; FördG § 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 2
    AfA; erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 15.11.2002 - XI B 2/02
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495).
  • BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92

    Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten - Überschußeinkünfte -

    Auszug aus BFH, 15.11.2002 - XI B 2/02
    Er hat jedoch in dem Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 101/92 (BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der Gesetzesbegründung (BTDrucks 8/3688, S. 16) klargestellt sei, dass zu den Absetzungen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG auch erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen gehörten; daraus ergebe sich, dass im Falle der Einlage innerhalb des Dreijahreszeitraums auch solche in Anspruch genommenen Absetzungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen sind, die die zeitanteilig vorzunehmenden linearen Absetzungen überschritten.
  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    c) Der erkennende Senat weicht mit dieser Auslegung nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638 und vom BFH-Beschluss vom 15. November 2002 XI B 2/02 (BFH/NV 2003, 466) ab.
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